Ehegatte darf auf den Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug ohne Vollmacht kündigen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen kann. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hierbei um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.02.2018, Az.: XII ZR 94/17
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